Die Gestaltung der Benutzeroberflächen muss sich an der Art und Weise menschlicher Informationsverarbeitung orientieren. Zum ergonomischen Kontext gehört hier die visuelle Konditionierung, die Wahrnehmung, die Farbpsychologie, die bisher operationalisierten Erkenntnisse über die Funktionen des Kurzzeitgedächtnisses sowie der fachliche Konsens über die Bedeutung und Verwendung von Metaphern und Symbolen. Über allem stehen die Aufgaben und die Arbeit mit ihrer Struktur, die mit der eingesetzten Software verrichtet werden sollen.
Im Falle von psychischen und physischen Einschränkungen bei Auffassungsgabe, Sehvermögen, Farbwahrnehmung oder gar dem Totalausfall ganzer Sinne oder von Teilen des Bewegungsapparates auf Seiten der Nutzer muss nach noch engeren Regeln und Richtlinien im Sinne einer Barrierefreiheit des Softwareproduktes verfahren werden.








