Im Hinblick auf den immer noch rasant wachsenden Bereich der Bildschirmarbeit rückt das Produkt Software in den Blick von Politik, Verbänden und Institutionen. Es wird in seiner Wirkungsweise auf den Menschen beforscht und in seiner Herstellung geregelt wie jedes andere Massenprodukt. Als gesellschaftliches Gemeingut und Kulturtechnik unterliegt es der Anforderung, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilhabe an dem Umgang mit ihm und den digitalen Technologien zu ermöglichen.
Arbeitspsychologie und Arbeitsmedizin sind als wissenschaftliche Forschungsgebiete im besonderen Blickfeld von Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften und anderen Verbänden und Institutionen. Ihre Forschungsergebnisse werden dort im Zusammenhang mit der Sozialgesetzgebung gesehen und bewertet. Teilhabe ist hier neben der Abwehr von gesundheitlichen Gefahren einer der zentralen Begriffe und findet seinen Ausdruck in dem Bestreben, barrierefreie und gebrauchstaugliche Anwendungen und Softwareprodukte zu gestalten. Dadurch wachsen die gestalterischen Anforderungen an die am Marktgeschehen teilnehmenden Produzenten von Software und Webanwendungen kontinuierlich.








