Das World Wide Web Consortium(W3C) gilt als das Gremium, welches die technischen Standards des Internets festsetzt. Die Richtlinien, die das W3C erlässt, haben zwar nur Empfehlungscharakter, ihre Einhaltung gilt im Internet jedoch in vielen Fällen als ungeschriebenes Gesetz. Für den Bereich der Barrierefreiheit wurde innerhalb des W3C eine eigene Arbeitsgruppe, die Web Accesibility Initiative, gebildet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, das Internet auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Die Bemühungen der WAI mündeten 1999 in der Aufstellung von 66 Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Websites, welche unter dem Namen Web Content Accesibility Guidelines 1.0 (WCAG) veröffentlicht wurden. Wie mit der DIN EN ISO 9241 existiert dadurch für das Kriterium der Barrierefreiheit ein zentrales Dokument. Bis zum heutigen Zeitpunkt gelten die WCAG als der Standard für barrierefreie Gestaltung.
Die Empfehlungen lauten unter anderem: Strukturierung des Dokuments mit Überschriften und Listen. Das Layout erfolgt nach Möglichkeit mit CSS und ohne Frames. Zu multimedialen Angeboten existieren textliche Alternativen. Für das Verständnis bedeutsame Bilder sind beschreiben. Es gibt Untertitel und Transkription für Audioangebote und Audiodeskription für Videobeiträge. Verwendete Diagramme werden im Text beschrieben und Tabellen sind möglichst Zeile für Zeile lesbar und ihr Inhalt wird zusammengefasst. Tabellen werden darüber hinaus nur für die Darstellung von Daten verwendet.
Die 16 Punkte und ihre Checklisten des WCAG Standard sind für unsere Arbeit an barrierefreien Softwareprodukten bindend.








